Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich
- Die Lieferungen und Leistungen von Consulting Services Hillermeier,
nachfolgend Consulting Services genannt, erfolgen ausschließlich auf der
Grundlage nachstehender Geschäftsbedingungen. Eine Auftragserteilung des
Auftraggebers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen /
Einkaufsbedingungen berührt die nachstehenden Geschäftsbedingungen nicht.
- Abweichungen von den nachstehenden Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der bestätigten Schriftform.
II. Angebot, Bestellung, Lieferumfang
- Die Angebote von Consulting Services sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag zwischen Consulting Services und dem Auftraggeber kommt mit
Eingang der Auftragvergabe bei Consulting Services zustande.
- Die Einhaltung der zwischen den Parteien vereinbarten Lieferfristen setzt in
jedem Fall voraus, dass der Auftraggeber von ihm beizubringende Unterlagen,
welche für die Erstellung der Leistung erforderlich sind, rechtzeitig erbringt.
III. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
- Der Auftraggeber hat Consulting Services spätestens bei Auftragvergabe
über besondere Ausführungsformen zu unterrichten (Anzahl der Ausfertigungen,
äußere Form, Datenträger, Art der Software etc.).
- Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Lesitung hilfreich
oder notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert, zum erreichen einer
möglichst hohen Qualität, bei Auftragsvergabe bereitzustellen (Unternehmensunterlagen,
Abbildungen, Zeichnungen etc.).
- Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Pflichten ergeben, gehen zu
Lasten des Auftraggebers.
- Veränderungen, Nachbesserungen oder Ergänzungen am Originalmanuskript
durch den Auftraggeber, nach der ursprünglichen Auftragsvergabe, gehen zu Lasten
des Auftraggebers.
IV. Lieferzeit, höhere Gewalt
- Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt gehen nicht zu Lasten von Consulting
Services. Dazu gehören insbesondere Brände, Kriege, Erdbeben, Ausfall der
Kommunikationsnetze, Arbeitskampfmaßnahmen sowie behördliche Anordnungen. Bei
Eintritt eines solchen Ereignisses verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist auf
eine angemessene Dauer ab dem Ende der Behinderung.
- Dauert die Behinderung länger als einen Monat, ist der Auftraggeber berechtigt,
hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils der Leistung vom Vertrag zurückzutreten,
wobei er zuvor Consulting Services schriftlich eine angemessene Frist gesetzt hat.
V. Preise
- Die angegebenen Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
VI. Zahlungsbedingungen
- Rechnungen sind, wenn nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 30
Tagen netto zu zahlen. Im Falle von Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen 5%
über dem Basiszinssatz als vereinbart.
VII. Haftung
- Consulting Services führt Leistungen mit der größten Sorgfalt aus.
Sollten sich jedoch Mängel in der Leistung herausstellen, so wird Consulting Services
das Recht eingeräumt, diese Mängel in kürzester Frist zu beseitigen.
- Consulting Services haftet nur für Mängel in der erbrachten Leistung, wenn diese auf grobe
Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
- Consulting Services haftet außer bei Originalurkunden nicht für Beschädigung bzw.
Verlust der übergebenen Materialen. Der Auftraggeber hat für eine ausreichende Sicherung
der Unterlagen und Daten zu sorgen.
- Die Haftung von Consulting Services übersteigt unter keinen Umständen die
Höhe der vereinbarten Vergütung.
VIII. Datenschutz, Datensicherung und Speicherung
- Consulting Service macht darauf aufmerksam, dass im Rahmen der Übersetzungstätigkeit
alle Daten gespeichert werden. Alle persönlichen und firmeneigenen Informationen und
Daten werden jedoch streng vertraulich behandelt. Eine Weitergabe an Dritte ist, mit
Ausnahme von Unterauftragnehmern, ausgeschlossen.
IX. Übersetzer-Unteraufträge
- Bei Vergabe von Unteraufträgen übernimmt der Unterauftragnehmer alle Verpflichtungen,
die sich aus der Beziehung mit dem Auftraggeber bei einem Auftrag ergeben. Hierzu zählen die
Nichtweitergabe der Informationen an Dritte, die einwandfreie Qualität, die vereinbarte Lieferzeit
und der Preis. Die Zahlung erfolgt, wenn vom ursprünglichen Auftraggeber die Bezahlung eingegangen
ist und keine Nachbesserungen notwendig sind.
- Im Falle eines Mangels ist der Unterauftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber unmittelbar
verantwortlich. Consulting Services übernimmt lediglich die Vermittlung des Vorgangs.
X. Eigentumsvorbehalt (Copyright)
- Alle Nutzungsrechte an den von Translation Services übersetzten Texten, bleiben bis zur
völligen Bezahlung im Besitz von Consulting Services.
- Consulting Services behält das Urheberrecht an den erbrachten Leistungen.
XI. Anwendbares Recht und Gerichtstand
- Für alle Rechtsbeziehungen, die sich aus der Nutzung der Leistungen von Consulting Services
ergeben, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wuppertal.
Wuppertal, den 01. Januar 2006
Consulting Services
Hillermeier
V5-d